§ 22 EnFG: Umlagensenkung für elektrisch angetriebene Wärmepumpen
Wer eine elektrisch betriebene Wärmepumpe nutzt, setzt auf eine moderne Heiztechnologie. Um die Nutzung dieser Technologie zu fördern, hat der Gesetzgeber Entlastungen bei bestimmten staatlichen Umlagen beschlossen.
Für Wärmepumpenstrom werden die KWKG-Umlage sowie die Offshore-Netzumlage auf 0,00 Cent pro Kilowattstunde reduziert. Die Grundlage hierfür bildet § 22 des Energiefinanzierungsgesetzes (EnFG).
Durch den Wegfall dieser Umlagen verringern sich Bestandteile des Strompreises für den Betrieb einer Wärmepumpe. Dadurch können sich finanzielle Entlastungen bei den Energiekosten ergeben. Die tatsächliche Höhe der Entlastung hängt vom individuellen Verbrauch und den jeweiligen Preisbestandteilen ab.
Vorteile nach § 22 EnFG sichern – Antrag jetzt stellen
Die Energie Herrenberg GmbH & Co. KG kann als Lieferant für die nachfolgend genannte Marktlokation die Reduzierung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage gemäß § 22 Energiefinanzierungsgesetz (EnFG) geltend machen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Für die angegebene Verbrauchsstelle liegen diese Voraussetzungen vor. Mit diesem Antrag beauftragen Sie uns, die entsprechende Umlagenreduzierung beim zuständigen Verteilnetzbetreiber für Sie zu beantragen und bei der Stromabrechnung zu berücksichtigen.
Durch die Beauftragung entstehen Ihnen keine zusätzlichen Verpflichtungen über die Beantragung der Umlagenreduzierung hinaus. Die Berücksichtigung erfolgt ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden gesetzlichen und regulatorischen Vorgaben.
Wissenswertes zu §22 EnFG – Umlagenreduzierung bei Wärmepumpen
Für wen gilt die Umlagenreduzierung nach § 22 EnFG?
Kundinnen und Kunden, die ihre Wärmepumpe über einen separaten Zähler erfassen lassen, können von einer Reduzierung der KWKG-Umlage sowie der Offshore-Netzumlage auf 0 Cent pro Kilowattstunde profitieren.
Unter welchen Voraussetzungen besteht ein Anspruch auf Reduzierung der Netzentgelte nach § 22 EnFG?
Für die Inanspruchnahme der Umlagenreduzierung müssen einige gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Ihre Wärmepumpe wird mit elektrischem Strom betrieben.
- Der Stromverbrauch der Wärmepumpe wird über einen eigenen Zähler bzw. separaten Zählpunkt erfasst.
- Sie gelten nicht als Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß den gesetzlichen Vorgaben des EnFG.
- Gegen Sie bestehen keine offenen Rückforderungsansprüche der Europäischen Kommission aufgrund unzulässiger Beihilfen.
Für welche Jahre gilt die Erklärung?
Die Umlagenreduzierung kann ausschließlich für das Kalenderjahr 2025 rückwirkend beantragt werden.

