Lieferantenwechsel bei Umzug – in nur 24 Stunden
Ein Umzug bedeutet oft zahlreiche organisatorische Aufgaben. Gut zu wissen: Der Wechsel Ihres Energieversorgers ist heute einfacher und schneller denn je.
Dank der gesetzlichen Neuregelungen zum Lieferantenwechsel können Stromverträge seit dem 6. Juni 2025 deutlich unkomplizierter auf einen neuen Anbieter übertragen werden. So profitieren Sie von mehr Flexibilität und kürzeren Bearbeitungszeiten bei Ihrem Wechsel zur Energie Herrenberg.
Damit Ihr Umzug und die Energieversorgung Ihres neuen Zuhauses reibungslos funktionieren, sollten jedoch einige wichtige Fristen und Informationen beachtet werden.
Neue Regelungen für den Lieferantenwechsel bei Umzügen
Seit Juni 2025 gelten bundesweit neue Vorgaben für den Wechsel des Stromanbieters bei einem Wohnortwechsel. Ziel der Regelungen ist es, den Wechselprozess für Verbraucherinnen und Verbraucher einfacher, transparenter und schneller zu gestalten. Die Änderungen beziehen sich ausschließlich auf Stromverträge im Zusammenhang mit einem Umzug. Bestehende Vertragslaufzeiten sowie vereinbarte Kündigungsfristen bleiben davon unberührt.
Bitte beachten Sie: Eine rückwirkende An- oder Abmeldung von Stromverträgen ist nicht mehr möglich. Damit wir Ihren Aus- oder Einzugstermin fristgerecht berücksichtigen können, bitten wir Sie, uns Ihren Umzug frühzeitig mitzuteilen. So stellen wir sicher, dass Ihre Energieversorgung nahtlos und ohne Verzögerungen erfolgen kann.
Stromversorgung beim Umzug einfach geregelt
Sie planen einen Umzug?
Wir sind gerne an Ihrer Seite und leiten alles Wichtige in die Wege. Damit wir einen reibungslosen Ablauf garantieren können, bitten wir Sie Ihren Umzug mindestens 14 Tage im Voraus bei uns anzumelden.
Warum ist eine vorherige Meldung bei Umzügen so wichtig?
Ohne eine vorherige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf Ihren Namen angemeldet. Sie müssen anfallende Stromkosten weiterhin tragen.
Wie kann ich unnötige Kosten für mich vermeiden?
Am Tag des Umzuges notieren Sie sich bitte den Zählerstand und teilen uns diesen gerne telefonisch oder per E-Mail mit.
Kann ich auch rückwirkend einen Umzug melden?
Nein. Bei einem Umzug müssen Sie an Allerhand denken und haben sehr viel um die Ohren. Da kann schon einmal etwas vergessen werden. Beachten Sie, dass mit der neuen Gesetzgebung (Stichtag 6. Juni 2025) keine rückwirkenden Umzüge mehr bearbeitet werden können. Bitte planen Sie dies bei einem möglichen Umzug mit ein.
Was passiert mit meiner Vertragslaufzeit?
Der sogenannte 24 Stunden Lieferantenwechsel hebelt die vertraglich vereinbarten Laufzeiten nicht aus. Ihre Vertragslaufzeit finden Sie in Ihren Unterlagen. Ein Lieferantenwechsel ist erst nach Ende der Laufzeit möglich.
Was passiert, wenn ich die Meldung meines Umzugs vergesse oder zu spät einreiche?
Sollten Sie Ihre Anmeldung verspätet melden, werden Sie automatisch von Ihrem örtlichen Grundversorger beliefert, meistens jedoch zu höheren Preisen. Zusätzlich besteht das Risiko, dass der neue Mieter weiterhin Strom über Ihren Vertrag bezieht, für den Sie die Kosten tragen.
Das wichtigste auf einen Blick
Umzugsmeldung
Melden Sie Ihren Umzug mindestens zwei Wochen im Voraus bei uns an.
Kündigungsfristen
Die vereinbarten Kündigungsfristen gelten weiterhin unverändert.
Zählerstandsmeldung
Bitte übermitteln Sie uns Ihren Zählerstand am Tag Ihres Umzugs.
Haben Sie Fragen zu Ihrem Umzug oder Lieferantenwechsel? Unser Team unterstützt Sie gerne.
Besuchen Sie uns gerne persönlich in unserem Kundenzentrum in der Tübinger Str. 16. Während unserer Öffnungszeiten stehen wir Ihnen bei Fragen rund um Ihre Energieversorgung gerne zur Verfügung.
Alternativ erreichen Sie uns jederzeit per E-Mail unter kundenservice@energie-herrenberg.de oder telefonisch unter 07032-948115. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

